CSDDD in Nationales Recht umsetzen, LkSG aussetzen
BDG und Partnerverbände gegen bürokratischen Wildwuchs
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll um zwei Jahre verschoben werden. Das fordern die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an die Politik. Sie reagieren damit auf die Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die damit entstandene Doppelstruktur. Ein entsprechender Vorstoß kam jüngst auch vom Bundeswirtschaftsminister.
Doppelt hält nicht immer besser. Im Fall des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, von dem seit 2024 Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl ab 1000 Beschäftigten betroffen sind, und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) jedenfalls nicht. Der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie und der Bundesverband Keramische Industrie haben deshalb am 10.06.2024 gleichlautende Schreiben an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, Bundesfinanzminister Christian Lindner, Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, an den Chef des Bundeskanzleramts Wolfgang Schmidt und an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck gesendet. Sie weisen darin auf die Überbelastung des Mittelstands durch die Parallelwelten von nationalem und europäischem Recht hin. Zumindest bei Letztgenanntem dürften sie damit offene Türen einrennen. Erst am 7. Juni hatte er auf dem Tag der Familienunternehmen in Berlin im Hinblick auf das CSDDD eine Aussetzung des LkSG um zwei Jahre angeregt –Gegenwind von der SPD und Applaus von der FDP waren die Folge.
Schon die eineinhalb Jahre LkSG haben für deutsche Unternehmen deutlich mehr Bürokratie gebracht, die andere europäische Länder zurzeit noch nicht bewältigen müssen. Ab 2029 käme dann auch das im Mai von der EU verabschiedete CSDDD dazu. Von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die ab 2026 fällig wird, gar nicht zu reden.
Mit CSDDD und LkSG ist außerdem eine Doppelstruktur entstanden, die mit der Umsetzung des CSDDD erst einmal synchronisiert werden muss. Dabei könnte die EU-Lieferkettenrichtlinie nach seiner Umsetzung in Nationales Recht durchaus weniger Unternehmen betreffen als das deutsche LkSG, aber auch rechtliche Gefahren bergen, die der BDG für seine Mitglieder im Auge halten wird. Johannes Kappes, Experte im BDG für das LkSG, hat im letzten BDG report 01-2024 erst beide Regelwerke im Detail eingeschätzt und gegeneinander abgewogen.