Krieg in der Ukraine

Reaktionen und potenzielle Folgen

Stand 30. Mai 2022

Der BDG verurteilt den schrecklichen Krieg in der Ukraine zutiefst. Unsere Anteilnahme gilt vor allem den betroffenen Menschen vor Ort.
Über die weiteren Auswirkungen, die dieser Krieg auch auf die deutsche Gießerei-Industrie hat, informieren wir Sie im Folgenden. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und um neue Informationen ergänzt. Neben weiterführenden Links finden Sie auch Kontakte und Informationen, zur Unterstützung von Hilfsprogrammen.

Eine Momentaufnahme dieser Übersicht als PDF oder Powerpoint-Präsentation erhalten Sie auf Anfrage per Mail an laura.woeller(at)bdguss.de.

Gießerei-Industrieproduktion Ranking (in Mio. t)

Welt 2019 (aktuellste Datenlage Russlands)

Sanktionen

Finanzen Handel weitere Sanktionen
  • Annahmeblock für Einlagen, keine Neukontoeröffnung f. russische Staatsbürger, kein Verkauf von in Euro notierten Wertpapieren an russische Kunden
  • Swift-Teilausschuss von 7 Banken
  • Einfrieren russische Zentralbankdevisenreserven
  • Exportverbot von Dual-Use-Gütern nach Russland
  • Exportverbote in den Bereichen-Schiffs-Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigung und High-Tech
  • Exportverbote für Modernisierung und Instandhaltung von Ölraffinerien
  • Einfrierung von privaten Vermögenswerten
  • Ein- und Durchreiseverbote für bestimmte Personen
  • Luftraumsprerrung für russische Airlines und Flugzeuge in russischem Besitz
  • Stopp Exportkredit- und Investitionsgarantien (bestehende weiterhin absichernd)

+++Der BDG bietet keine rechtliche Beratung an. Für konkreten Fälle empfehlen wir dringend anwaltlichen Beistand.+++

 

Weiterführende Links

Die Sanktionslisten der EU, Deutschlands, den USA und weiteren Verbündeten können erweitert werden und gelten z. T. auch für Belarus. Allgemeine Informationen zu den Sanktionen mit weiterführenden Links finden Sie auf folgenden Seiten:

 

Themen von weiterem Interesse im Zusammenhang mit den Sanktionen:

Gegensanktionen Russlands

In Reaktion auf die massiven Sanktionen von EU und USA gegen Russland kam es zu erheblichen Turbulenzen an den Finanz- und Devisenmärkten. Der Präsident und die Zentralbank ergreifen Gegenmaßnahmen, um den Devisenabfluss aus Russland zu unterbinden und die Finanzstabilität zu gewährleisten. Außerdem hat der Präsident die Regierung ermächtigt, die Aus- und Einfuhr bestimmter Produkte und Rohstoffe zu verbieten. Die Gegensanktionen betreffen vor allem Personen und Unternehmen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben. Der Kreml hat angekündigt, mit reziproken Maßnahmen auf die westlichen Sanktionen zu antworten.

  • Kapitalverkehr mit Firmen aus „unfreundlichen Staaten" beschränkt
  • Handelsverbote ausländischer Vermögenswerte
  • Sperrung des Luftraums
  • Kapitalverkehrskontrollen
  • Abwicklung von Gasexporten nur in Rubel zugelassen
    • Stützt Nachfrage nach Rubel und somit den Wechselkurs
    • Provoziert Spaltung des Westens, da eigene Sanktionen umgangen werde müssten (Banken müssten Rubel von russischer Zentralbank kaufen, welche jedoch sanktioniert ist.)
    • Unterbrechung von Gasexporten unter Umständen direkte Folge
  • ​​​Gaslieferstopp nach Polen und Bulgarien
  • Abkopplung Finnlands von russischem Stromnetzwerk
  • Androhung von Enteignungen westlicher Unternehmen im Fall von Rückzug aus Russland

Einzelheiten zu den russischen Gegensanktionen finden Sie hier.

Auswirkungen: Rohstoffe

Roheisen
  • Russland und Ukraine mit erheblichen Anteil an deutschen Roheisenimporten (ca. 30%)

  • Internationale Alternativen Brasilien und Südafrika mit nicht-ausreichenden Kapazitäten

Aluminium
  • Ca. 20% der deutschen Aluminiumimporte aus Russland

  • Internationale Alternativen kurzfristig begrenzt

  • Druck auf Aluminiumpreise bereits vor Kriegsausbruch

Schrott
  • Keine direkte Abhängigkeit deutscher Gießereien von Russland oder Ukraine

  • 13% der EU-Schrottimporte aus Russland

  • Auswirkungen von Schrottmangel in anderen EU-Staaten auf deutschen Markt wahrscheinlich


Verfügbarkeit wahrscheinlich eingeschränkt

Spürbare Preissteigerungen sehr wahrscheinlich

Gefahr von Rückschlägen in Halbleiterherstellung mittelfristig
Nickel
  • Russland (10%) drittgrößter Produzent der Welt. Anteil (45%) an deutschen Nickelimporten aus Russland sehr hoch

  • Nickelhandel an Börse ausgesetzt

  • Wichtiges Metall zur Veredelung von Stahl und Batterieproduktion

  • Massive Preisausschläge vernehmbar

Holz
  • Russland und Ukraine wichtige Herkunftsländer von Nadelschnittholz

  • Preissteigerungen für Bauholz zu erwarten

  • Preissteigerungen für Transportpaletten zu erwarten

Getreide
  • rund. 30% der globalen Weizenexporte aus Russland und Ukraine

  • Massive Folgen für Welternährung befürchtet

  • Europäische Landwirtschaft rechnet mit steigenden Futterkosten rechnen


Folgen für Stahlgießereien und indirekt über Kundenbranchenen

Indirekte Folgen durch Bau und Kostensteigerung bei Europaletten erwartbar

Global starkes Potenzial für Inflation mit Auswirkungen auf Agrartechnik
Palladium
  • Russland (40%) größter Produzent der Welt Roheisenimporten

  • Knapp 80% des weltweiten Palladiums für Fertigung von Katalysatoren

  • Substitution durch andere Metalle teilweise technisch möglich

Neon
  • Ukraine (70%) größter Produzent der Welt

  • Gas zur Herstellung von Halbleitern

  • Knappheit von Halbleitern bereits im Vorjahr eklatant

  • Halbleiterproduzenten aktuell noch ausreichend versorgt


Indirekte Auswirkungen über Automobilindustrie möglich

Gefahr von Rückschlägen in Halbleiterherstellung mittelfristig

Auswirkungen: Energie

Erdgas
  • Russland (55%) mit Abstand wichtigster Lieferant

  • Begrenzte logistische Möglichketen auf alternative Lieferländer umzusteigen

  • Erdgas für Fe und NE Gießereien existenziell (Schmelzprozess, Pfannenheizung, Nachbehandlung,…)

  • 32% des Energiebedarfs deutscher Gießereien durch Erdgas abgedeckt

  • Gießereien stehe für ca. 1,5% der industriellen Erdgasnachfrage in Deutschland

  • Liefer-/ Abnahmestopps von Russland und dem Westen diskutiert

  • Industrie würde im Ernstfalls als erstes zur Verbrauchsreduktion verpflichtet werden

  • Aktuell sind Lagerbestände kritisch, aber zumindest kurzfristig gesichert

Erdöl
  • Knapp 40% des importierten Rohöls aus Russland

  • Internationale Ölmärkte verhältnismäßig anpassungsfähig

  • USA stoppen Ölimporte aus Russland (Anteil an USA Importen 8%)

  • GB lässt Öleinfuhren aus Russland bis Ende 2022 auslaufen

  • Internationale Ölkonzerne ziehen sich aus Russland zurück

  • Venezuela mit größtem Ölvorkommen der Welt unterliegt westlichen Sanktionen. Gespräche mit USA zur Lockerung werden geführt.

  • Knapp 70% des Öls geht in Verkehrssektor

  • Massive Preisanstiege für Kraftstoffe zu verzeichnen

Steinkohle
  • Knapp 45% der importierten Steinkohle aus Russland

  • Russische Steinkohle in wenigen Monaten ersetzbar


NE und Fe-Gießereien auf Erdgas angewiesen, kurz- und mittelfristig nicht substituierbar

Gießereien nicht direkt von Öl abhängig, Kostensteigerung vor allem Über Vormaterialien und Transport sowie negative Auswirkungen auf Nachfrage denkbar

Preissteigerungen von Gießereikoks wahrscheinlich, Verfügbarkeit wahrscheinlich nicht kritisch

Auswirkungen: Absatzmärkte


Guss
  • Verbote von Dual Use Gütern
  • Verbote von Komponenten im Beriech Erdgas-/Erdölförderung und Luft-/Raumfahrt
  • Insgesamt geringer Anteil im Außenhandel

Fahrzeugbau
  • 2% der Exporte deutscher Automobilhersteller nach Russland (4,4 Mrd. €)
  • Marktgröße Russlands: 1,7 Mio. Pkw (Anteil Deutsche Hersteller rund 20%)
  • Marktgröße Ukraine: 90.000 Pkw

Maschinenbau
  • 5,8 Mrd. € Exporte nach Russland
  • 3% der Exporte des deutschen Maschinenbaus nach Russland
  • Indirekte Folgen für einzelne Fachbereiche zum Teil sehr unterschiedlich

Außenhandel insgesamt
  • Handelsvolumen 2021: 59,8 Mrd. € (2,3% des deutschen Außenhandels)
  • Importe 33,1 Mrd. €
  • Exporte 26,6 Mrd. €

 

Auswirkungen: Logistik und Arbeitsmarkt

Störungen der Handelswege

  • Straßentransport innerhalb Europas durch Mangel an ukrainischen LKW-Fahrern beeinträchtigt

  • Schließungen von Häfen in GB für russische Handelsschiffe

  • Festsetzung russischer Handelsschiffe auch in anderen europäischen Häfen

  • Vermienung ukrainische Häfen und Meidung russischer Häfen von europäischen Reedereien

  • Intensive Zollkontrollen

  • Beiderseitiges Aussetzen von Luftfracht aufgrund von Flug- und Landeverboten

  • Auswirkungen auf Güterzugverbindung nach China (Seidenstraße) bislang ungewiss

  • Rückzug von Containerreedereien aus Russlandgeschäft

  • Aussetzung von Exportversicherungen im Handel mit Russland

Arbeitsmarkt

  • Arbeitskräftemangel in Osteuropa aufgrund kämpfender ukrainischer Arbeiter.

  • Rund  100.000 LKW-Fahrer aus Ukraine in Europa beschäftigt (knapp 7% der LKW-Fahrer auf deutschen Straßen)

  • Lohn-Preis-Spirale aufgrund dauerhafter Inflation wahrscheinlicher

 

 

+++ Kundenbranchen haben bereits Kurzarbeit angemeldet! Wie in der Coronapandemie gilt: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu Lieferanten und Kunden auf. Transparenz ist entscheidend! +++

Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Zusammenfassung

Unterstützung für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu stützen. Beihilferechtliche Grundlage ist das Temporary Crisis Framework (TCF) der Europäischen Kommission. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und Genehmigung der EU-Kommission.

Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramme werden zuerst starten können, die anderen Instrumente folgen danach. Ziel: Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität in den betroffenen Unternehmen!

 

KfW-Kreditprogramm

  • Das KfW-Kreditprogramm dient zur Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität besonders betroffener Unternehmen
  • Das KfW-Kreditprogramm besteht aus zwei Komponenten:
    • Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Millionen Euro
    • Vereinbarung über einzelne individuelle, großvolumige Konsortial-finanzierungen.

Wesentliche Bestandteile

  • Investitions- und Betriebsmittelkredit für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung)
  • Weitgehende Haftungsfreistellung für die Hausbanken
  • Zugangsvoraussetzung: Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. Durch 
    • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
    • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
    • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
    • Schließung von Produktionsstätten in Ukraine, Belarus und Russland
    • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 % vom Umsatz).
  • ​​​​​​​Vergünstigter Zinssatz
  • Bis zu zwei tilgungsfreie Jahre

Zeitplan

Die KfW wird das Programm in den kommenden Wochen konkretisieren und an den Start bringen. Bis dahin steht das breitgefächerte sonstige Angebot an KfW- und ERP-Förderkrediten zur Verfügung.

 

Bürgschaftsprogramm

  • Anlog zu den Coronahilfen sollen Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg unmittelbar betroffenen sind, weitere Unterstützung erhalten.

  • Bürgschaftspro-gramm für:

    • Betriebsmittel-kredite

    • Investitionskredite

  • Die Programme sind bei den Bürgschaftsbanken angesiedelt.

  • ​​​​​​​Großbürgschafts-programm des Bundes bis Ende 2022 erweitert.

Wesentliche Bestandteile

Bürgschaftsbanken

  • Bürgschaftshöchstbetrag für vom Ukraine-Krieg besonders betroffene Unternehmen wird verdoppelt; von 1,25 auf 2,5 Mio. Euro.
  • Ermöglicht schnellere Unterstützung insbesondere vom Bestandskunden „aus einer Hand“ (i.d.R. Hausbank).

Großbürgschaftsprogramm

  • Öffnung ab einem Bürgschaftsbetrag von 50 Millionen Euro
  • Gilt auch für Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen
  • Die Bürgschaftsquote wird grundsätzlich bei 80 % liegen.
  • Für besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen kann Bürgschaftsquote bei bis max. 90 % liegen (Unterliegt Einzelfallprüfung).

Zeitplan

Das Programm wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt.

 

Kostenzuschuss Energie

  • Wird für den Zeitraum Februar bis September 2022 gewährt.
  • Hauptelemente:
    • Direkter Zuschuss für von den steigenden Energiepreisen besonders betroffenen Unternehmen
    • Ausgangspunkt ist die Differenz der Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021.
    • Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird gemäß des Temporary Crisis Framework (TCF) anteilig bezuschusst.

Drei Förderstufen

Bis 30 % der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. €

  • Gilt für Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. KUEBLL-Anhang angehören mit
  • zudem mindestens 3 % Energiebeschaffungs-kosten vom Umsatz.

Bis 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. €

  • Gilt für Unternehmen, die links genannten Voraussetzungen erfüllen und zusätzlich
  • einen Betriebsverlust wegen der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.

Bis 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. €

  • Gilt für Unternehmen der im TCF genannten Sektoren (u. a. Glas, Stahl, Metalle), wenn sie zusätzlich
  • einen Betriebsverlust wegen der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.

Die prozentuale Förderung wird im Juli einmalig um 10 Prozentpunkte abgeschmolzen.

Zeitplan

Das Programm wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt. Viele Determinanten, wie beispielsweise die Gas- und Strompreisentwicklung bis September 2022, sind schwer kalkulierbar.

 

Eigen- und Hybridkapitalhilfen

  • Im Bedarfsfall soll die Möglichkeit geschaffen werden, große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die

    • durch den Ukraine-Krieg Verluste erleiden und

    • deren Bestands-gefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte.

  • Derzeit prüft die Bundesregierung entsprechend zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.

  • Diese Maßnahmen sollen unabhängig der in TCF genannten Branchenkriterien betrachtet werden.

Eckpunkte

  • Stabilisierung erfolgt durch Eigen- und Hybridkapital z.B. in Form von (stillen) Beteiligungen oder Nachrangdarlehen.
  • Voraussetzung für eine Stabilisierungsmaßnahme ist eine positive Fortführungsperspektive.
  • Außerdem darf das Unternehmen nicht vor Beginn der Ukrainekrise in Schwierigkeiten gewesen sein („UiS“ gemäß EU-Definition).
  • Für die Stabilisierungsmaßnahmen wird eine marktgerechte Vergütung erhoben.
  • Eigen- und Hybridkapitalinstrumente können für Einzelfälle zunächst im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts der KfW vergeben werden.
  • Der Bund trägt die unternehmerische und strategische Verantwortung für die Stabilisierungsmaßnahme. Die KfW handelt auf Weisung des Bundes.
  • Über die Notwendigkeit von Notifizierung und beihilferechtlicher Genehmigung würde im Einzelfall, u. a. abhängig von den eingeforderten Zinsen, entschieden werden.
  • Sollte sich die Lage weiter verschärfen, können in der Corona-Pandemie bewährte Eigenkapitalinstrumente zur Unterstützung weiterentwickelt

Zeitplan

Unterstützungsinstrumente im Rahmen des KfW-Zuweisungsgeschäfts stehen im Bedarfsfall kurzfristig zur Verfügung. Eventuelle weitere Schritte werden noch geprüft; hierfür ggf. notwendige Rechtsgrundlagen müssten erarbeitet und eingebracht werden.

 

Hilfsprogramme

  • Die Situation der ukrainischen Zivilbevölkerung verschlechtert sich dramatisch. Während einige Landesteile bislang noch von der Zerstörung der kritischen Infrastruktur verschont geblieben sind, ist diese in anderen Städte bereits vollkommen zerstört. Über 7 Mio. Ukrainer sind bereits in die EU geflohen, knapp 700.000 davon sind in Deutschland angekommen.

  • #WirtschaftHilft: Dringend benötigte Güter der Grund- und Energieversorgung für Ukraine:

    • Medizin und Medizinische Produkte ⇒ Großspenden ab 300.000€ über das Gemeinsame Melde- und Lagerzentrum (GMLZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Kontakt: Grossspenden-UKR(at)bbk.bund.de 

    • Generatoren, Batterien , Powerbanks

    • Benzin, Diesel, Steinkohle

    • Werkzeuge, Ersatzteile ⇒ detailierte Liste benötigte Güter.

 

Felix Esser
Abteilungsleiter Industrielle Gesundheitswirtschaft
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
+49 30 20281495  | +49 151 12038282 | f.esser(at)bdi.eu

 

Anne-Kathrin Winter
Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
+380 9638 971 51 | anne-kathrin.winter(at)giz.de

 

 

Dr. Yulia Rybak (Kontakt auf Englisch)
Beraterin des ukrainischen Energieministers, Co-Leiterin des Sekretariats der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft
+380 995666107 | dr.yulia.rybak(at)gmail.com

 

 

Auf Grund einer komplizierten und herausfordernden Sicherheits- und Logistiklage an den Grenzen zur Ukraine und in den Nachbarstaaten bittet die Bundesregierung, vorerst von individuellen Lieferungen an Hilfsgütern dorthin abzusehen. Vor Ort werden vorhandene Kapazitäten aktuell prioritär für die Versorgung der ankommenden Flüchtenden sowie die Abwicklung der international koordinierten humanitären Hilfe benötigt.

Leider ist ein Ende der humanitären Krise aktuell nicht absehbar. Das Auswärtige Amt geht daher von einem längerfristigen Bedarf an Hilfsgüterlieferungen, eventuell auch in aktuell nicht priorisierten Bereichen, aus.

 

Eine Momentaufnahme dieser Übersicht als PDF oder Powerpoint-Präsentation erhalten Sie auf Anfrage per Mail an laura.woeller(at)bdguss.de.