Neues Wettbewerbsrecht verhindert Klimaschutz
Neuer Entwurf für Klima-, Umwelt und Energie-Beihilfeleitlinien der EU (KUEBLL)
Klar ist: Für die Transformation hin zur Klimaneutralität braucht es die deutschen Gießereien. Mit Ihren Produkten liefern sie wichtige Komponenten für die Energiewende und durch kurze Transportwege und hohe Umweltmaßstäbe haben Gussstücke „Made in Germany“ einen besseren CO2-Fußabdruck als Produkte aus dem Ausland. Klar ist auch: Damit Gießereien ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten können, brauchen sie bezahlbare Strompreise. Die neuen Beihilfeleitlinien der DG Wettbewerb der EU-Kommission (KUEBLL) sollen nun aber ausgerechnet Strompreisbegrenzungen für Gießereien wieder abschaffen. Dadurch entstehen jedoch erhebliche Nachteile für Gießereien in Deutschland, die nicht zuletzt die Fähigkeit zur Klimaneutralität beizutragen, enorm einschränken bis unmöglich machen. Den Entwurf der neuen Leitlinien, der noch bis zum 2. August zur Konsultation offen liegt, hat der BDG unter die Lupe genommen und eine offizielle Stellungnahme des Verbands dazu veröffentlicht.
Stellungnahme zum neuen Entwurf für Klima-, Umwelt und Energie-Beihilfeleit-linien der EU (KUEBLL / CEEAG)
Der Bundesverband der deutschen Gießerei-Industrie begrüßt die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (im Folgenden „KUEBLL“) und wir möchten unsere Konsultations-Eingabe wie folgt gliedern:
- Wettbewerbskontrolle und Klimaschutz
- Deutsche Gießerei-Industrie
- Gefährdung der Branche durch Carbon-Leakage
- Feststellungen durch die EU-Kommission
- Carbon-Leakage-Risiko durch Produktionsverlagerungen
- Belastung der Branche durch die EEG-Umlage
- Kriterien für Carbon-Leakage-Risiko nach dem KUEBLL-Entwurf
- Berechnung der Handelsintensität
- Definition der Handelsintensität nach dem KUEBLL-Entwurf, Ansatz und Quellenlage
- Handelsintensität der Gießerei-Branche
- Stromintensität
- Klarstellung der zeitlichen Geltung
- Weitere Einzelregelungen
- Vorschlag einer Bereichsausnahme
Die komplette Stellungnahme können Sie hier als PDF downloaden.