BDG und WV Metalle setzen sich für KMUs in der EU ein

Eine neue Definition der mittelständischen Industrie muss her

Die WV Metalle fordert in einer Kurzposition die EU auf, ihr KMU-Paket von 2023 an die Besonderheiten des industriellen Mittelstands anzupassen. Der BDG war an der Ausarbeitung beteiligt und unterstützt die Forderungen nachdrücklich.

Deutlich höhere Schwellenwerte für Mitarbeiter und Umsatz sowie die Einführung einer neuen Kategorie für mittelgroße Unternehmen, sogenannter Mid-Caps – so der Vorschlag der Verbände. Im Kern geht es ihnen damit um nichts weniger als um eine Neugliederung der EU-Definition für KMUs. Demgegenüber sieht das KMU-Paket 2023 der EU-Kommission lediglich vor, die Schwellenwerte für die Umsatz- und Bilanzsumme inflationsbedingt anzupassen. Damit greift die EU-Kommission nach Ansicht von BDG und der WV-Metalle zu kurz.

Die Kurzposition der WV Metalle geht außerdem deutlich über den Vorstoß der deutschen, französischen und italienischen Wirtschaftsminister hinaus, die sich erst am 8. April für eine Small Mid-Caps-Kategorie und damit einhergehend für die Erhöhung der EU-KMU-Grenze von 250 auf 500 Mitarbeiter eingesetzt haben. Ihr Vorschlag zielt vielmehr darauf ab, den Schwellenwert für KMUs in puncto Mitarbeiter von < 250 auf < 500 sowie in puncto Umsatzschwelle von < 50 auf < 125 Mio. Euro zu erhöhen. Und zusätzlich die Kategorie EU-Mid-Caps vorzusehen, deren Definition sich an dem neuen EU-Lieferkettengesetz (CS3D) orientieren soll. Die so definierte Kategorie würde somit für Unternehmen von 500 bis < 1000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 125 bis < 450 Mio. gelten. Die Forderungen der Kurzposition lauten zusammengefasst:

  • Überarbeitung der EU-KMU-Definition wie oben erläutert
  • Einführung einer Mid-caps-Kategorie für mittelgroße Unternehmen mit an das EU-Lieferkettengesetz angelehnten Schwellenwerten
  • flexible Handhabung von Schwankungen bei Unternehmenskennzahlen, um mehr Planungs- und Rechtssicherheit zu erhalten
  • Aufnahme von verbundenen Unternehmen als Einzelgesellschaften in die KMU-Definition

Die Unternehmen der Nichteisen-Metallindustrie in Deutschland und Europa sind überwiegend mittelständisch geprägt. Ihre Zukunftsfähigkeit hängt also wesentlich von ihrer formalen Anerkennung als KMU ab. Denn nur dann kommen sie in den Genuss von einfacheren bürokratischen Vorgaben wie KMU-spezifische Wettbewerbsregeln oder reduzierte Berichtspflichten, von EU-Förderprogrammen oder Krediten. Dabei ist aufgrund der hohen Materialkosten in der NE-Metallindustrie die Diskrepanz zwischen Wertschöpfung und Umsatz besonders groß. Die vorgeschlagene Lösung würde diesem Umstand Rechnung tragen und außerdem gezieltere Förderprogramme und Erleichterungen für den industriellen Mittelstand ermöglichen. Bereits 2018 hatten die WV Metalle eine Überarbeitung der europäischen KMU-Definition vorgeschlagen.